Während das Bundesarbeitsministerium mitteilt, dass an einer schnellen und unbürokratischen Lösung gearbeitet wird, damit Hartz IV Empfänger nicht durch die von einigen Krankenkassen erhobenen Zusatzbeiträge belastet werden, plant die DAK alles zu tun, um solche Mitglieder loszuwerden.
Einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro plant die DAK auch im Jahre 2011 zu erheben. Dies entspricht einem Jahresbetrag von 96 Euro. Mit Hilfe einer Satzungsänderung möchte die DAK erreichen, dass, entgegen dem Willen des Gesetzgebers, selbst chronisch Kranke Leistungsempfänger nach dem SGB II diesen Betrag zusätzlich zu deren obersten Belastungsgrenze von 43,68 zahlen müssen.
Da dies in der Praxis unmöglich ist, werden Betroffene chronisch Kranke zu einer anderen Kasse wechseln müssen. Damit wird die DAK kostenintensive und beitragsschwache Mitglieder zu Lasten anderer gesetzlicher Krankenkassen los.
Eine Krankenkasse die, wie die DAK von dem Solidaritätsprinzip lebt, und sich dann mit solchen Tricks aus der Verantwortung stiehlt ist ein Skandal. Viele Betroffene, die früher gut verdient haben und heute dank Hartz IV in Altersarmut leben, waren ihr ganzes Leben lang Mitglied dieser Krankenkasse.
Heute werden diese Menschen einfach per Satzungsänderung abgeschoben. Die Verantwortlichen in der DAK sollten sich darüber im Klaren sein, dass solch ein Verhalten zu einem kaum reparablen Imageschaden führen wird.
Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz ruft Betroffene Eltern auf, Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen Bundessozialministerin Ursula von der Leyen zu stellen.
Frau von der Leyen plant Bildungsgutscheine für Kinder deren Eltern Hartz IV beziehen, damit „staatliche Gelder, welche für Kinder vorgesehen sind, auch bei diesen ankommen“. (Zitat von der Leyen)
Damit unterstellt sie allen betroffenen Eltern Leistungsmissbrauch und Unterschlagung von Geldern, die eigentlich für ihre Kinder vorgesehen sind. Dies ist ein ungeheuerlicher Vorwurf, der aber von der Ministerin so ernsthaft behauptet wird, dass sie ihr politisches Handeln an ihm ausrichtet.
Es ist nicht hinnehmbar, dass Armut gleichgesetzt wird mit Unehrlichkeit und allen Leistungsempfängern nach dem SGB II pauschal eine Vernachlässigung ihrer Elternpflichten unterstellt wird.
Das Gutscheinmodell beschneidet massiv die Kompetenzen der Eltern in der Erziehung. Nicht eine befristet eingestellte Hilfskraft der Job-Center hat darüber zu entscheiden, welcher Freizeitbeschäftigung in welchem Verein ein Kind nachgeht, sondern einzig und allein die Eltern. Gleiches gilt für Nachhilfeunterricht, der nach den Vorgaben von Frau v.d. Leyen nur schlechten Schülern zu Gute kommen soll. Eine Förderung etwa für Kinder die von einer Hauptschule in eine Realschule wechseln wollen, ist nicht vorgesehen. Frau von der Leyen und ihr Ministerium haben, im Gegensatz zu den Eltern, nicht das Wohl der Kinder als oberste Priorität, sondern Zielvorgaben zur Kostensenkung.
Wir rufen alle Eltern, unabhängig davon, ob sie Leistungsbezieher sind, dazu auf, diese Diffamierungen und pauschale Verurteilungen von Eltern, die ihre Kinder oft unter eigenen Entbehrungen alles zukommen lassen, was in diesem ausgrenzenden Bildungssystem an Förderung möglich ist, auf das entschiedenste zurück zu weisen.
Es kann nicht sein, dass Erziehungsgeld und Kindergeld im Vertrauen auf die zweckgebundene Verwertung bar ausgezahlt wird, während Förderungen nach dem SGB II in Gutscheinen über deren Verwertung eine Behörde entscheidet, geleistet werden. Hartz IV Empfänger sind nicht Menschen zweiter Klasse und schon gar nicht Eltern zweiter Klasse.
Wenn Leistungsmissbrauch stattfindet, so ist diesem im Einzelfall gerecht zu werden, aber auf keinen Fall durch pauschale Verurteilung aller Betroffenen.
Bei den Kosten der Unterkunft wird dies im Übrigen seit Jahren erfolgreich praktiziert.
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, um diese Aktion zu unterstützen, damit Politiker bei ihrer Machtausübung wieder in die Grenzen, die ein demokratischer Rechtsstaat vorgibt zurückgewiesen werden.
Dietmar Brach
(Fachreferent Sozialrecht)
Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz
Die Zeitung Neues Deutschland veröffentlichte dazu am 05.01.2011 fogendes Interview
l Die Arbeitslosenhilfe Rheinland-Pfalz ruft betroffene Eltern dazu auf, Strafanzeige wegen übler Nachrede und Verleumdung gegen die Bundessozialministerin zu stellen. Warum wollen Sie Ursula von der Leyen verklagen?
Die Ministerin behauptet, es wäre notwendig, die Leistungen, die für die Förderung von Kindern gedacht sind, in Form von Gutscheinen auszuzahlen, damit das Geld bei den Kindern ankommt. Damit wird den Eltern pauschal unterstellt, dass sie staatliche Gelder zweckentfremdet einsetzen und sie damit unterschlagen. Es kann nicht sein, dass Erziehungsgeld und Kindergeld bar ausgezahlt wird, während die Förderung von Kindern aus Hartz-IV-Haushalten über Gutscheine erfolgt. Hartz-IV-Empfänger sind nicht Menschen zweiter Klasse und schon gar nicht Eltern zweiter Klasse.
l Aber gibt es nicht auch Eltern, die das Geld für ihre Kinder anderweitig ausgeben?
Deren Anteil liegt im Promille-Bereich. Das gleiche Problem stellte sich ja schon mal bei den Zahlungen von Mietkosten an Hartz-IV-Bezieher. Damals ging es um die Frage, ob man die direkt an den Vermieter machen soll. Das geht eigentlich auch nicht, weil alle Leute, die ehrlich jeden Monat ihre Miete bezahlen, diskriminiert werden durch wenige schwarze Schafe, die es übrigens nicht nur bei Hartz IV-Empfängern gibt.
l Bietet das Bildungsgutschein-Modell nicht auch Vorteile? Immerhin könnten Kinder so direkt zu Sportvereinen oder Nachhilfelehrern gehen, die man zuvor auf ihre auf ihre Zuverlässigkeit überprüft hat.
Man sieht ja, was die Arbeitsagenturen bisher geleistet haben, wenn es darum ging, bei den Weitebildungsmaßnahmen die richtigen Träger auszusuchen. Da ist einiges schiefgelaufen. Es werden viele an sich sinnlose Kurse angeboten, die eigentlich nur den Kursanbietern einen sehr guten Verdienst bringen, aber letztendlich den Betroffenen nicht weiterhelfen. Deshalb sind pauschale Leistungen eindeutig vorzuziehen.
l Wie ist die Resonanz auf ihren Aufruf zur Klage?
Ganz enorm. Viele Betroffene melden sich bei uns und sagen, das es gut ist, dass endlich mal was passiert. Wir sehen die Resonanz ja auch an den gestiegenen Besucherzahlen unserer Webseite www.arbeitslosenhilfe-rlp.de, und auch unser E-Mail-Account steht nicht mehr still
l Derzeit streiten ja Regierung und Opposition über die Hartz-IV-Reform. Allerdings steht das Gutschein-Modell dabei grundsätzlich nicht in Frage.
Das bedauere ich. Viele Politiker haben überhaupt keine Vorstellungen, was wirklich in den Familien vorgeht. Und was es heißt, den Menschen von vorn herein zu misstrauen und sie vom Umgang mit Geld auszuschließen.
l Nun werfen Kritiker Ursula von der Leyen vor, sie würde mit dem Gutschein-Modell höhere Regelsätze für Kinder umgehen. Ist das eine Einschätzung, die Sie teilen?
Ja, das denke ich auch. Zumal das Bundesverfassungsgericht gefordert hat, dass der Leistungssatz transparent sein soll. Dieses Gutschein-Modell ist alles andere als transparent, weil man überhaupt nicht weiß, was dem einzelnen Kind zugute kommt. So ist geplant, dass Nachhilfeunterricht nur für die Schüler erfolgen soll, die Probleme haben. Schüler, die etwa von der Realschule auf ein Gymnasium wechseln wollen und dafür einen Förderkurs brauchen, gehen hingegen leer aus. Es wird also nur das Allernotwendigste gemacht. Eine wirkliche Förderung der Kinder sieht anders aus.
Die Gerechtigkeit ist
ohnmächtig
ohne die Macht; die Macht ist tyrannisch ohne die
Gerechtigkeit. Die
Gerechtigkeit erfährt viel Widerspruch, wenn sie keine Macht
hat,
weil es immer böse Menschen gibt; die Macht wird angeklagt,
wenn sie
nicht gerecht ist. Man muß also die Gerechtigkeit und die
Macht
vereinigen, und dazu muß man bewirken, daß das mächtig sei,
was
gerecht ist, oder daß gerecht sei, was mächtig ist.
Blaise Pascal Gedanken
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